Hilscher Immobilien
Verkauf & Vermittlung
Infos zur neuen Maklercourtage zusammengefasst
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das neue Gesetz im BGB über die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern.
Das bedeutet, dass der Immobilienmakler nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden kann.
Ist dem Verkäufer eine kostenfreie Tätigkeit zugesagt, kann demnach auch mit dem Käufer keine Provision vereinbart werden.
Je nach Provisionsmodell wird der Makler entweder nur von dem Verkäufer bezahlt oder von beiden Parteien.
Somit zahlen Käufer nie mehr als die Hälfte der anfallenden Provision.
Ausgenommen sind hierbei Erwerber einer Kapitalanlage. Wie groß der Anteil der Provision für die jeweilige Vertragspartei ist, ist weiterhin abhängig von Verhandlung bzw. dem Maklerumfeld.
Die neue Regelung beschränkt sich somit auf selbstgenutztes Wohneigentum.
Unser Engagement für Sie und Ihre
Immobilie
Wir bieten Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket an, indem wir
Sie engagiert durch alle Besichtigungen führen,
Immobilienübergaben und -abnahmen durchführen,
sowie Kaufpreisverhandlungen und Beurkundungen
durchführen.
Warum Sie mit uns zusammenarbeiten sollten
Kauf und Verkauf sowie die Vermietung von Wohneigentum ist für uns eine Herzensangelegenheit.
+20
Jahre Erfahrung in der
Immobilien-Branche
Kundenstimmen
Dr. Jürgen Krumnow
Hausverkauf
Mit Frau Hilscher, als Maklerin zur Veräußerung unseres Anwesens in Wiesbaden zu beauftragen , haben wir eine sehr gute Entscheidung getroffen. Sie hat sich durch große Professionalität, Fachwissen und Einfühlungsvermögen sowohl in unserem Sinne als auch im Interesse des Käufers eingesetzt. Wir würden Sie stets größeren Maklerorganisationen bevorziehen und Sie gerne weiterempfehlen.
Persönliche Beratung
Wir führen Menschen zusammen. Das ist unsere tägliche Arbeit die wir mit Leidenschaft ausführen.